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Zur Anzeige der diensthabenden Apotheke geben Sie bitte
auf der Seite der Bayerischen Landesapothekerkammer
Postleitzahl oder Ort und das entsprechende Datum ein.
| Dieser Notdienst ist ein Bereitschaftsdienst der Apotheken, er ist nur für dringende Fälle gedacht. |
| Für die Inanspruchnahme der Apotheken außerhalb der allgemeinen Ladenschlusszeiten wird laut gesetzlicher Bestimmung eine Schutzgebühr von € 2,50 erhoben. |
letztes Aktualisierungsdatum : 22.02.2010